Allgemeine Geschäftsbedingungen (Graf-Zeppelin-Haus)
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt:
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Aufträge gelten nur, wenn diese von der Firma ZEHRER Gastronomie GmbH in Form eines schriftlichen Auftrages bestätigt wurden.
Die Personenzahl muss vom Auftraggeber schriftlich 7 Werktage vor dem Veranstaltungstag mitgeteilt werden; diese Zahl ist Grundlage der Speisen- und Getränkekalkulation und der Rechnungsstellung.
Kinder von 3 bis 10 Jahren werden mit 50% kalkuliert.
Abrechnung der Getränkepauschale: Bei geringerer Gästezahl als angekündigt, werden dem Auftraggeber mindestens 80% der bestellten Gästezahl als Pauschale in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 7 Werktage vor dem Veranstaltungstag sind 70 % der Nettoauftragssumme zur Zahlung fällig.
Bei durch den Gast verursachten Verzögerungen des laut Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitablaufs, insbesondere bei verspätetem Buffet- oder Menübeginn, behalten wir uns vor, den personellen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Für die Anmietung und Benutzung der Räumlichkeiten des Graf-Zeppelin-Hauses gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Graf-Zeppelin-Hauses, sprich der Stadt Friedrichshafen. Die Bestuhlung der Räumlichkeiten erfolgt über die Stadt Friedrichshafen.
Die Räumlichkeiten stehen Ihnen am Veranstaltungstag nach Absprache zur Dekoration und zum Aufbau des Equipments zur Verfügung.
Extraleistungen, die nicht im Auftrag aufgeführt sind, sondern erst am Tag der Veranstaltung nachgebucht werden, werden mit einer Logistikpauschale von € 5,00 pro 15 Minuten zusätzlich berechnet.
Der Mieter trägt die Verantwortung für Gegenstände der Firma ZEHRER Gastronomie GmbH von der Übernahme bis zur Rückgabe. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden generell zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis berechnet und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Gerne können Sie die noch verbleibenden Speisen mitnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass für das Anbieten von Speisen strenge hygienerechtliche Vorschriften gelten, insbesondere bezüglich Temperatur und Haltbarkeit.
Sollten Sie also Speisen mitnehmen wollen, so geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette können Speisen erheblich schneller verderben. Insoweit können wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität übernehmen. Durch die Übernahme geht die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen auf den Gast über.
Dies gilt auch für kundenseitig eingebrachte Speisen und Getränke.
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die im Angebot beschriebenen Zutaten und Garnituren sind nicht bindend.
Etwaige Änderungen aufgrund saisonaler oder qualitativer Schwankungen behalten wir uns vor.
Reklamationen, insbesondere bezüglich Speisen, sind am Veranstaltungstag dem Serviceleiter oder den Küchenkräften mitzuteilen.
Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden.
Der Gerichtsstand Tettnang gilt als vereinbart.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch Annahme und Ausführung eines Auftrages unterwerfen wir uns nicht den etwa vorhandenen Auftragsbedingungen des Bestellers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Catering)
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt:
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Aufträge gelten nur, wenn diese von der Firma ZEHRER Gastronomie GmbH in Form eines schriftlichen Auftrages bestätigt wurden.
Die Personenzahl muss vom Auftraggeber schriftlich 7 Werktage vor dem Veranstaltungstag mitgeteilt werden. Diese Zahl ist Grundlage der Speisen- und Getränkekalkulation und der Rechnungsstellung.
Kinder von 3 bis 10 Jahren werden mit 50% kalkuliert.
Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 7 Werktagen vor dem Veranstaltungstag sind 70 % der Nettoauftragssumme zur Zahlung fällig.
Bei Änderungen des Personalservices ab 7 Werktagen vor dem Veranstaltungstag behalten wir uns die Berechnung der entstandenen Personal-Vorhaltungskosten vor, mindestens aber 50% der stornierten Personalkosten.
Bei durch den Gast verursachten Verzögerungen des laut Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitablaufes, insbesondere bei verspätetem Buffet- oder Menübeginn, behalten wir uns vor, den personellen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Die Mietgebühr bezieht sich ab Lager auf jeweils 4 Tage (4 Tage = 1 Mieteinheit).
Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit berechnet.
Gemietete und eingebrachte Artikel sind Eigentum der Firma ZEHRER Gastronomie GmbH.
Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten und eingebrachten Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden generell zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis berechnet.
Die Mietkosten beinhalten nicht den Transport, den Auf- und Abbau, sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Werden diese Arbeiten von uns übernommen, berechnen wir die anfallenden Helferstunden und Transportkosten.
Bemessungsgrundlage der Transportkosten ist die Entfernung.
Für Buffetanlieferung und -abholung berechnen wir pro Fahrzeug folgendes:
innerhalb 20 Kilometer ab Produktionsstätte (FN-Stadt) nur die entsprechenden Personalkosten , außerhalb 20 Kilometer ab Produktionsstätte (FN-Stadt) jegliche Personalkosten zuzüglich der Fahrtkosten (bitte anfragen).
Gerne können Sie aber auch die Speisen in unserer Hauptküche, Olgastraße 20, abholen.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die An- und Abfahrtszeiten bei Caterings, sowie die benötigte Zeit für den Auf- und Abbau bzw. Be- und Entladen unseres Personals reine Arbeitszeiten sind und als solche berechnet werden.
Gerne können Sie die noch verbleibenden Speisen mitnehmen oder behalten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass für das Anbieten von Speisen strenge hygienerechtliche Vorschriften gelten, insbesondere was Temperatur und Haltbarkeit betrifft. Sollten Sie also Speisen mitnehmen oder behalten wollen, so geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette können Speisen erheblich schneller verderben. Insoweit können wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität.
Durch die Übergabe geht die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen auf den Gast über. Dies gilt auch für eingebrachte Speisen und Getränke.
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die im Angebot beschriebenen Zutaten und Garnituren sind nicht bindend.
Änderungen aufgrund saisonaler oder qualitativer Schwankungen behalten wir uns vor.
Reklamationen, insbesondere bezüglich Speisen, sind am Veranstaltungstag dem Serviceleiter oder den Küchenkräften mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden.
Der Gerichtsstand Tettnang gilt als vereinbart.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch Annahme und Ausführung eines Auftrages unterwerfen wir uns nicht den etwa vorhandenen Auftragsbedingungen des Bestellers.