Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zehrer Gastronomie GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Restaurationsräumen sowie für die Durchführung von Tagungen, Caterings in fremden oder privaten Veranstaltungsräumen und Caterings im Graf-Zeppelin-Haus, zur Durchführung von Veranstaltungen/Essen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Zehrer Gastronomie GmbH.

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.3 Für die Anmietung und Benutzung der Räumlichkeiten des Graf-Zeppelin-Hauses gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Graf-Zeppelin-Hauses, sprich der Stadt Friedrichshafen. Die Bestuhlung der Räumlichkeiten erfolgt über die Stadt Friedrichshafen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt, der durch die Zehrer Gastronomie GmbH angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Reservierung. Die Bestätigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Aufträge gelten nur, wenn diese von der Zehrer Gastronomie GmbH in Form eines schriftlichen Auftrags bestätigt wurden. Die von der Zehrer Gastronomie GmbH vorab zugesandten „Angebote“ sind keine solchen iSd § 145 BGB, sondern dienen dem Gast als Orientierungshilfe, der daraufhin ein Angebot seinerseits abgeben kann, welches dann noch von der Zehrer Gastronomie GmbH in Form einer Bestätigung angenommen werden muss.

2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Zehrer Gastronomie GmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Zehrer Gastronomie GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als der im Vertrag vereinbarten Veranstaltung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Zehrer Gastronomie GmbH.

3. Datenspeicherung/Datenschutz, Technische Einrichtungen und Anschlüsse

3.1. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Gastes werden gespeichert. Der Gast erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

3.2. Bei Nutzung des hausinternen WLANs wird die IP Adresse des Gastes für drei Monate gespeichert.

3.3 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes, unter Nutzung des Stromnetzes der Zehrer Gastronomie GmbH, bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigung an den technischen Anlagen der Zehrer Gastronomie GmbH gehen zu Lasten des Gastes, soweit die Zehrer Gastronomie GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Zehrer Gastronomie GmbH pauschal erfassen und berechnen.

3.4 Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Gast auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Dem Gast obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Gast unverzüglich an die jeweiligen Gläubiger zu zahlen.

3.5 Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste sind nach 22:00 Uhr alle Fenster in den Veranstaltungsräumen zu schließen. Nach 0:30 Uhr sind alle Gespräche im Außenbereich in Zimmerlautstärke zu führen.

4. Preise und Leistungen

4.1 Die Zehrer Gastronomie GmbH ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte sich die Mehrwertsteuer zum Veranstaltungstermin geändert haben, gilt die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

4.2 Die vereinbarten Leistungen können abweichen. Die beschriebenen Zutaten und Garnituren sind nicht verbindlich. Die Zehrer Gastronomie GmbH behält sich Änderungen aufgrund saisonaler oder qualitativer Schwankungen vor.

4.3 Der Gast ist verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Zehrer Gastronomie GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Zehrer Gastronomie GmbH gegenüber Dritten.

4.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung zwölf Monate und erhöht sich der von der Zehrer Gastronomie GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.

4.5 Die Preise können von der Zehrer Gastronomie GmbH geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen an den Leistungen der Zehrer Gastronomie GmbH oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Zehrer Gastronomie GmbH dem zustimmt. Zusätzliche Leistungen werden mit dem aktuell geltenden Stundensatz in Höhe von 45,00 Euro netto gebucht.

4.6 Rechnungen der Zehrer Gastronomie GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt spätestens ein, wenn der Gast nicht innerhalb von sieben Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Zehrer Gastronomie GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8%-Punkten über dem Basiszinssatz. Der Zehrer Gastronomie GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Zehrer Gastronomie GmbH eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

4.7 Die Zehrer Gastronomie GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Zehrer Gastronomie GmbH ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Veranstaltungsraum aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

4.8 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Zehrer Gastronomie GmbH aufrechnen oder mindern.

4.9 Kinder von drei bis zehn Jahren werden mit 50% des Preises kalkuliert.

4.10 Bei durch den Gast verursachten Verzögerungen des laut Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitablaufes, insbesondere bei verspätetem Buffet- oder Menübeginn, behält sich die Zehrer Gastronomie GmbH vor, den personellen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

4.11 Der Gast trägt die Verantwortung für Gegenstände der Zehrer Gastronomie GmbH von der Übernahme bis zur Rückgabe. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden generell zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis berechnet und dem Gast in Rechnung gestellt.
4.12 Die Mietgebühr bezieht sich ab Lager auf jeweils vier Tage (vier Tage entspricht einer Mieteinheit). Gibt der Gast die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit berechnet.  pro Veranstaltungstag

Die Mietkosten beinhalten nicht den Transport, den Auf- und Abbau, sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Werden diese Arbeiten von der Zehrer Gastronomie GmbH übernommen, berechnet diese die anfallenden Helferstunden und Transportkosten. Bemessungsgrundlage der Transportkosten ist die Entfernung.

4.13 Für Buffetanlieferung und -abholung berechnet die Zehrer Gastronomie GmbH pro Fahrzeug Folgendes:

  • innerhalb 20 Kilometer ab Produktionsstätte nur die entsprechenden Personalkosten
  • außerhalb 20 Kilometer ab Produktionsstätte jegliche Personalkosten zuzüglich der Fahrtkosten (bitte anfragen)

Nach vorheriger Vereinbarung kann der Gast die Ware auch in der Produktionsstätte abholen. Die Produktionsstätte ist die Olgastraße 20 in 88045 Friedrichshafen. Sowohl die An- und Abfahrtszeiten bei externen Veranstaltungen als auch die benötigte Zeit für den Auf- und Abbau bzw. das Be- und Entladen des Personals der Zehrer Gastronomie GmbH sind reine Arbeitszeiten und werden als solche berechnet.

4.14 Reklamationen, insbesondere bezüglich Speisen, sind am Veranstaltungstag dem Serviceleiter oder den Küchenkräften mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden.

4.15 Die Räumlichkeiten im Graf-Zeppelin-Haus stehen dem Gast am Veranstaltungstag nach Absprache zur Dekoration und zum Aufbau des Equipments zur Verfügung. Extraleistungen, die nicht im Auftrag aufgeführt sind, sondern erst am Tag der Veranstaltung nachgebucht werden, werden mit einer Logistikpauschale von 5,00 EUR pro 15 Minuten zusätzlich berechnet.

5. Rücktritt vonseiten des Gastes

5.1 Die Stornierung einer kompletten Veranstaltung ist bis zu sechs Monate vor deren Beginn kostenfrei. Bei Stornierung nach dieser Frist, berechnet die Zehrer Gastronomie GmbH die Ausfallkosten wie folgt:

  • 6 – 3 Monate vor Veranstaltungstermin: 50% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes und der Raummiete.
  • 3 – 2 Monate vor Veranstaltungstermin: 70% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes und der Raummiete.
  • Unter 2 Monaten vor Veranstaltungstermin: 90% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes und der Raummiete.
  • Bei Nichterscheinen: 100% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes und der Raummiete.
  • Falls der konkrete Speisen- und Getränkeumsatz zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht festgelegt wurde, wird dieser mit 75,00 EUR netto pro Person berechnet.

5.2 Bei Änderungen des Personalservices ab sieben Werktagen vor dem Veranstaltungstag behält sich die Zehrer Gastronomie GmbH die Berechnung der entstandenen Personal-Vorhaltungskosten vor, mindestens aber 50% der stornierten Personalkosten.

6. Änderung der Personenzahl

6.1 Aus organisatorischen Gründen muss der Zehrer Gastronomie GmbH die genaue Personenzahl bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Eine kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis maximal 10% der ursprünglichen Anzahl bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine spätere Verringerung der Personenzahl kann nicht mehr berücksichtigt werden. Grundlage für die Rechnungsstellung ist in diesem Fall die 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn angegebene Personenzahl.

6.2 Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben, wird die tatsächliche Anzahl berechnet.

7. Rücktritt der Zehrer Gastronomie GmbH

7.1 Die Zehrer Gastronomie GmbH hat insbesondere ein Rücktrittsrecht bei

  • höherer Gewalt oder anderer von der Zehrer Gastronomie GmbH nicht zu vertretenden Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • nicht fristgemäßer Erbringung der gemäß Ziffer 4.7 vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach angemessener Fristsetzung;
  • nicht fristgemäßer Bestätigung des Gastes, nach angemessener Fristsetzung der Zehrer Gastronomie GmbH, hinsichtlich der als Option gebuchten Räumlichkeiten/ Leistungen, wenn Anfragen anderer Gäste zu den Räumlichkeiten/ Leistungen an demselben Veranstaltungstag vorliegen
  • der Buchung von Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen wie z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks;
  • begründetem Anlass der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der Zehrer Gastronomie GmbH den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Zehrer Gastronomie GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Zehrer Gastronomie GmbH zuzurechnen ist;
  • einer unbefugten Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3;
  • der Kündigung des Pachtverhältnisses zwischen der Zehrer Gastronomie GmbH und der Stadt Friedrichshafen im Graf-Zeppelin-Haus, sofern es sich um eine Veranstaltung im Graf-Zeppelin-Haus handelt.

7.2 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist stets gegeben.

7.3 Die Zehrer Gastronomie GmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.4 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

8. Mitbringen und Mitnahme von Speisen und Getränken 

8.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Zehrer Gastronomie GmbH und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten und eines Korkgeldes möglich.

8.2 Die Mitnahme von Speisen ist nur mit Genehmigung der Zehrer Gastronomie GmbH möglich. Die Zehrer Gastronomie GmbH übernimmt keine Haftung für Speisen, die den Veranstaltungsort verlassen und nach Unterbrechung der Kühlkette verzehrt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Anbieten von Speisen strenge hygienerechtliche Vorschriften gelten, insbesondere was Temperatur und Haltbarkeit betrifft. Sollten Speisen mitgenommen oder behalten werden, so geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette können Speisen erheblich schneller verderben. Insoweit kann die Zehrer Gastronomie GmbH ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität übernehmen. Durch die Übergabe geht die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen auf die Gäste über. Dies gilt auch für eingebrachte Speisen und Getränke.

9. Haftung

9.1 Die Zehrer Gastronomie GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Zehrer Gastronomie GmbH ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Gast in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung der vorstehenden Ziffer 9.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.3 Soweit dem Gast ein PKW-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Zehrer Gastronomie GmbH, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

9.4 Weckaufträge werden von der Zehrer Gastronomie GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Zehrer Gastronomie GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung, derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober

Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Zehrer Gastronomie GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

9.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.7 Der Gast haftet für alle Schäden an den Räumlichkeiten oder dem Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort ist abhängig von dem jeweiligen Auftrag und Zahlungsort ist Friedrichshafen.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung

soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

10.4 Der Gerichtsstand Tettnang bzw. Ravensburg gilt als vereinbart.

10.5 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch Annahme in Form der Bestätigung und Ausführung eines Auftrages unterwirft sich die Zehrer Gastronomie GmbH nicht etwaig vorhandenen Auftragsbedingungen des Gastes.